Finanzamt Groß Ippener

Die Gemeinde Groß Ippener im Landkreis Oldenburg, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Delmenhorst. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer beraten lassen. Eine strikte Einhaltung der Fristen ist hier ebenso wichtig, um spätere Komplikationen zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie beachten, dass sich möglicherweise das zuständige Finanzamt ändert. Nutzen Sie dazu unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort verantwortlich ist. Durch eine rechtzeitige und korrekte Einreichung Ihrer Belege sowie die Prüfung Ihrer Steuerbescheide stellen Sie sicher, dass Sie keine steuerlichen Vorteile verpassen.

Groß Ippener im Überblick

Einwohner 1.046 540 männlich
506 weiblich
Fläche 28,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 28

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Delmenhorst

Adresse

Fr.-Ebert-Allee 15
27749 Delmenhorst

Kontakt

Telefon 04221 153-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2357

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 13.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Delmenhorst

IBAN: DE29280501000030475669

BIC: SLZODE22XXX

Zuständig für Postleitzahlen

27243

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Groß Ippener

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Grundsteuer A 370%
Grundsteuer B 370%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank