Finanzamt Groß Lindow

In Groß Lindow, einer Gemeinde im Kreis Oder-Spree in Brandenburg, wird das Finanzamt Frankfurt (Oder) für alle steuerlichen Belange zuständig. Wenn Sie in Groß Lindow wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Der Kontakt zu den Mitarbeitern des Finanzamts ist besonders wichtig, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben. Sie erhalten dort auch Informationen zu den notwendigen Fristen und den erforderlichen Belegen für Ihre Steuererklärung. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus den Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, verwenden Sie unseren Finanzamt-Finder.

Groß Lindow im Überblick

Einwohner 1.657 819 männlich
838 weiblich
Fläche 15,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15295

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Groß Lindow

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank