Finanzamt Groß Meckelsen

In der Gemeinde Groß Meckelsen, die im Kreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Zeven zuständig. Hier können Einwohner ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden können die Mitarbeiter des Finanzamtes helfen. Sollte ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus geplant sein, empfiehlt es sich, im Voraus zu klären, ob ein neues Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt unkompliziert zu finden. Die Abwicklung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten wird so deutlich einfacher und effizienter.

Groß Meckelsen im Überblick

Einwohner 533 276 männlich
257 weiblich
Fläche 12,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Salz, Streichhölzer, Spielkarten – Steuern, die es nicht mehr gibt

Die uralte Salzsteuer wurde in Deutschland erst zum 1.1.1993 abgeschafft (Aufkommen 1991: 53 Mio. DM). Auch die Zündwarensteuer (auf Streichhölzer) und die Spielkartensteuer verschwanden erst 1981, die Teesteuer und die Leuchtmittelsteuer ebenfalls 1993 – allesamt Bagatellsteuern mit zuletzt geringem Ertrag.

Quelle: Wikipedia – Salzsteuer

Zeven

Adresse

Kastanienweg 1
27404 Zeven

Postfach 1259 , 27392 Zeven

Kontakt

Telefon 04281 753-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2352

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 17.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE ROTENBURG OSTERHOLZ

Kontoinhaber: Finanzamt Zeven

IBAN: DE47241512350000404350

BIC: BRLADE21ROB

Zuständig für Postleitzahlen

27419

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Groß Meckelsen

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank