Finanzamt Großbardorf

Großbardorf, im Kreis Rhön-Grabfeld, Freistaat Bayern, ist dem Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. zugeordnet. Bewohner dieser Gemeinde sollten ihre Einkommensteuererklärung fristgerecht beim zuständigen Finanzamt einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder bei Unklarheiten zu Steuerbescheiden erhalten Sie kompetente Unterstützung vom Finanzamt Bad Neustadt a.d.S. Es ist ratsam, sich auch über die Fristen und erforderlichen Belege im Vorfeld zu informieren, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Behalten Sie auch im Hinterkopf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sicherzustellen, dass Sie immer die richtigen Informationen über Ihr Finanzamt erhalten.

Großbardorf im Überblick

Einwohner 931 470 männlich
461 weiblich
Fläche 16,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 247

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Bad Neustadt a.d.S.

Adresse

Meininger Str. 39
97616 Bad Neustadt

Kontakt

Telefon 09771 9104-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09771 9104-444

Finanzamtsnummer

9206

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 13.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32790000000079301501

BIC: MARKDEF1790

Zuständig für Postleitzahlen

97633

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großbardorf

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank