Finanzamt Großderschau

In Großderschau, einer Gemeinde im Kreis Havelland in Brandenburg, ist das Finanzamt Nauen zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Wenn Sie Unsicherheiten bezüglich der Lohnsteuer oder der Fristen für die Abgabe Ihrer Steuerunterlagen haben, steht das Finanzamt Ihnen mit Informationen zur Verfügung. Es ist wichtig, dass Sie die notwendigen Belege zeitnah einreichen, um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderer Finanzamt für Ihre steuerlichen Angelegenheiten zuständig wird. Mit unserem Finanzamt-Finder finden Sie schnell das passende Finanzamt für Ihren Wohnort in Großderschau.

Großderschau im Überblick

Einwohner 427 225 männlich
202 weiblich
Fläche 20,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 56

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Faktencheck: Sind 80 % der Steuerliteratur weltweit deutsch?

Politiker behaupteten oft, 60 bis 80 Prozent der weltweiten Steuerliteratur seien auf Deutsch verfasst. Eine Auswertung der weltgrößten Steuerbibliothek in Amsterdam zeigte jedoch: Es sind nur rund 15 Prozent. Deutsche schreiben zwar viel über Steuern, aber bei Weitem nicht 80 Prozent.

Quelle: DIW Berlin – Steuerliteratur-Mythos

Nauen

Adresse

Ketziner Straße 3
14641 Nauen

Kontakt

Telefon 03321 412-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3051

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Nauen

IBAN: DE50100000000016001509

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16845

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großderschau

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 315%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank