Finanzamt Grosselfingen

In der Gemeinde Grosselfingen, im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Balingen zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung zeitgerecht einzureichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Anliegen rund um die Lohnsteuer zur Seite. Achten Sie dabei auf die geltenden Fristen zur Einreichung der Steuererklärungen, um eventuelle Verspätungszuschläge zu vermeiden. Bei einem Umzug, der über die Grenzen der Gemeinde hinausgeht, könnte sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern. Um sicherzustellen, dass Sie die richtige Anlaufstelle finden, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Dieser zeigt Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt an und bietet damit einen wertvollen Service für alle Bürger von Grosselfingen.

Grosselfingen im Überblick

Einwohner 431 218 männlich
213 weiblich
Fläche 2,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Balingen

Adresse

Jakob-Beutter-Str. 4
72336 Balingen

Kontakt

Telefon 07433/970
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07433/972099

Finanzamtsnummer

2853

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE ZOLLERNALB

IBAN: DE90653512600024000110

BIC: SOLADES1BAL

Zuständig für Postleitzahlen

72415

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grosselfingen

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank