Finanzamt Großenlüder

In der Gemeinde Großenlüder im Kreis Fulda, Hessen, sind die Bewohner auf das Finanzamt Fulda angewiesen, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht. Hier können Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Das Finanzamt Fulda informiert zudem über Lohnsteuer und Fristen, die für die Einreichung von Steuerbescheiden bedeutsam sind. Die kompetenten Mitarbeiter stehen bereit, um Ihnen bei all Ihren steuerlichen Belangen Unterstützung zu bieten. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus oft dazu führt, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das zuständige Finanzamt für Ihren Wohnort in Großenlüder zu finden.

Großenlüder im Überblick

Einwohner 8.714 4.351 männlich
4.363 weiblich
Fläche 73,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 173

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Fulda

Adresse

Gerbergasse 19
36037 Fulda

Postfach 1346 , 36003 Fulda

Kontakt

Telefon 0661 9610-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2618

Hinweis

Telefonische Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
- Termine nach Vereinbarung -
Weitere Informationen im Internet und www.finanzamt-fulda.de

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Fulda

IBAN: DE81500000000050001530

BIC: MARKDEF1500

Zuständig für Postleitzahlen

36133, 36134, 36137

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großenlüder

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Grundsteuer A 365%
Grundsteuer B 365%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank