Finanzamt Großenwörden

Die Gemeinde Großenwörden im Kreis Stade, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Stade. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Die fristgerechte Einreichung der Steuererklärung ist entscheidend, um mögliche Nachzahlungen und Strafen zu vermeiden. Sollten Sie Steuerbescheide erhalten, stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts für Erklärungen und Unterstützung zur Verfügung. Denken Sie auch daran, dass ein Umzug innerhalb oder über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um sicherzustellen, dass Sie das richtige Finanzamt für Ihre steuerlichen Bedürfnisse finden, bietet Ihnen unsere Finanzamt-Suchfunktion eine einfache und schnelle Lösung. So sind Sie in Großenwörden immer gut beraten, wenn es um Steuern geht.

Großenwörden im Überblick

Einwohner 479 232 männlich
247 weiblich
Fläche 12,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 29

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Stade

Adresse

Harburger Str. 113
21680 Stade

Postfach 1340 , 21653 Stade

Kontakt

Telefon 04141 536-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04141 536-499

Finanzamtsnummer

2343

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE STADE-ALTES LAND

Kontoinhaber: Finanzamt Stade

IBAN: DE66241510050000042507

BIC: NOLADE21STS

Zuständig für Postleitzahlen

21706, 21712

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großenwörden

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Grundsteuer A 465%
Grundsteuer B 460%
Gewerbesteuer 430%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank