Finanzamt Großfischlingen

In der Gemeinde Großfischlingen, ebenfalls im Kreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz gelegen, ist das Finanzamt Landau zuständig. Die Einwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einzureichen. Auch wenn Sie Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer haben, stehen Ihnen die kompetenten Mitarbeiter des Finanzamts Landau zur Verfügung. Es ist wichtig, alle relevanten Belege zusammenzutragen und die Fristen genau zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre Adresse zuständig ist. Denken Sie auch daran: Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann zu einer Zuständigkeitsänderung führen, was eine rechtzeitige Kommunikation mit Ihrem neuen Finanzamt erforderlich macht.

Großfischlingen im Überblick

Einwohner 2.902 1.403 männlich
1.499 weiblich
Fläche 8,7 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Landau

Adresse

Weißquartierstr. 13
76829 Landau

Kontakt

Telefon 06341/9130
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06341/91322100

Finanzamtsnummer

2724

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67483

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großfischlingen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank