Finanzamt Großkmehlen

Die Gemeinde Großkmehlen im Kreis Oberspreewald-Lausitz in Brandenburg ist dem Finanzamt Calau zugeordnet. Für die Anwohner von Großkmehlen bedeutet dies, dass sie ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt wenden können. Das Team von Calau hilft Ihnen gerne, wenn es um die Erstellung Ihrer Steuerbescheide oder die Klärung von Anliegen zur Lohnsteuer geht. Wichtige Fristen zur Einreichung der Steuerunterlagen sollten Sie im Blick behalten, um Verzögerungen zu vermeiden. Denken Sie auch daran, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg, ein anderes Finanzamt zuständig werden kann. Um sicherzustellen, dass Sie immer die korrekten Informationen und Ansprechpartner haben, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. So behalten Sie den Überblick über Ihre Steuerangelegenheiten.

Großkmehlen im Überblick

Einwohner 1.021 502 männlich
519 weiblich
Fläche 13,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Dänemarks Fettsteuer – nach 15 Monaten gescheitert

Dänemark führte 2011 als weltweit erstes Land eine „Fettsteuer" auf Lebensmittel mit hohem Gehalt an gesättigten Fettsäuren ein (rund 2,15 Euro pro Kilo Fett). Sie galt als bürokratischer Albtraum und wurde schon nach rund 15 Monaten wieder abgeschafft. In Deutschland wird über eine solche Steuer bis heute diskutiert, aber nie eingeführt.

Quelle: Handelsblatt – Dänemark führt Fettsteuer ein

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

01990

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großkmehlen

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank