Finanzamt Großlangheim

Die Gemeinde Großlangheim befindet sich im Kreis Kitzingen im Freistaat Bayern und wird vom Finanzamt Kitzingen betreut. Wenn Sie in Großlangheim leben, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner für die Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung. Das Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen zur steuerlichen Veranlagung geht. Ob Lohnsteuer, Steuerbescheide oder benötigte Belege – hier finden Sie die notwendige Unterstützung. Ein Umzug in eine andere Gemeinde könnte notwendig machen, dass Sie ein anderes Finanzamt kontaktieren müssen. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. In Großlangheim stehen Ihnen alle Informationen und Hilfestellungen zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effektiv zu regeln.

Großlangheim im Überblick

Einwohner 1.545 773 männlich
772 weiblich
Fläche 14,8 km²
Gemeindetyp Markt
Bundestagswahlkreis 249

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Kitzingen

Adresse

Moltkestr. 24
97318 Kitzingen

Postfach 660 , 97308 Kitzingen

Kontakt

Telefon 09321 703-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09321 703-444

Finanzamtsnummer

9227

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 13.00 Uhr
Di. 08.00 – 13.00 Uhr
Mi. 08.00 – 13.00 Uhr
Do. 08.00 – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE25700500000004360593

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

97320

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großlangheim

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Grundsteuer A 260%
Grundsteuer B 260%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank