Finanzamt Großlohra

Die Gemeinde Großlohra im Landkreis Nordhausen, Freistaat Thüringen, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Sondershausen. Für die Einwohner ist es wichtig zu wissen, dass sie ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen können. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiter des Finanzamts mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer geht. Um Fristen und die erforderlichen Belege nicht aus den Augen zu verlieren, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt ratsam. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann bedeuten, dass ein anderes Finanzamt künftig für Sie zuständig ist. Um die passenden Informationen zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen, der Ihnen hilft, schnell das zuständige Finanzamt zu ermitteln. Das Finanzamt Sondershausen unterstützt Großlohra in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Großlohra im Überblick

Einwohner 821 416 männlich
405 weiblich
Fläche 18,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 188

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Sondershausen

Adresse

Schillerstraße 6
99706 Sondershausen

Kontakt

Telefon 0361 573639-900
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

4159

Öffnungszeiten

Telefonzeiten:

Mo. 08.00 – 15.00 Uhr
Di. 08.00 – 15.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Die Telefonauskunftsstelle des Finanzamtes Sondershausen steht unter der Rufnummer 0361 573639-900 zur Verfügung. Hier können Anliegen telefonisch vorgetragen und Informationen erteilt werden, welche die persönlichen Steuererklärungen betreffen. Neben Auskünften zum konkreten Steuerfall erteilen die Bediensteten der Telefonauskunftsstelle auch allgemeine Auskünfte beispielsweise über gesetzliche Änderungen, aktuelle steuerrelevante Themen, das Lohnsteuerermäßigungsverfahren sowie zu Steuererklärungsvordrucken. Persönliche Vorsprachen mit den zuständigen Bearbeitern sind nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Bankverbindung

LANDESBANK HESSEN-THUERINGEN

Kontoinhaber: Freistaat Thüringen

IBAN: DE83820500003001111628

BIC: HELADEFF820

Zuständig für Postleitzahlen

99759

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großlohra

?
Grundsteuer A 275%
Grundsteuer B 390%
Gewerbesteuer 395%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank