Finanzamt Großräschen/Rań

Die Stadt Großräschen im Kreis Oberspreewald-Lausitz, Brandenburg, ist dem Finanzamt Calau zugeordnet. Bürger von Großräschen haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts zur Seite und geben hilfreiche Auskünfte. Es ist wichtig, die festgelegten Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Zudem können Sie Belege bei Ihrem Finanzamt Calau einreichen, die für Ihre Steuererklärung relevant sind. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu finden, können Sie unseren Finanzamt-Finder nutzen. So sichern Sie sich professionelle Unterstützung für Ihre steuerlichen Belange.

Großräschen/Rań im Überblick

Einwohner 8.355 4.105 männlich
4.250 weiblich
Fläche 81,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

01980, 01981, 01983

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großräschen/Rań

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank