Finanzamt Großrinderfeld

Die Gemeinde Großrinderfeld im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg fällt unter das Finanzamt Tauberbischofsheim. Hier haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder der Lohnsteuer werden ebenfalls von den kompetenten Mitarbeitern des Finanzamts beantwortet. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung zu beachten, um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden. Die Bearbeitung Ihrer Steuerbescheide erfolgt durch das Finanzamt und verlangt eine ordentliche Aufbewahrung aller relevanten Belege. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte sich auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Daher empfiehlt sich die Nutzung unseres Finanzamt-Finders, um die Zuständigkeit schnell herauszufinden.

Großrinderfeld im Überblick

Einwohner 3.207 1.580 männlich
1.627 weiblich
Fläche 20,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Tauberbischofsheim

Adresse

Dr.-Burger-Str. 1
97941 Tauberbischofsheim

Kontakt

Telefon 09341 804-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 09341 804-244

Finanzamtsnummer

2880

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE TAUBERFRANKEN

IBAN: DE45673525650000025866

BIC: SOLADES1TBB

Zuständig für Postleitzahlen

97950

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großrinderfeld

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Grundsteuer A 380%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank