Finanzamt Großschirma

Die Stadt Großschirma, ebenfalls im Kreis Mittelsachsen, Freistaat Sachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Freiberg. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Falls Sie Informationen zu Ihren Lohnsteuerabzügen oder zu Steuerbescheiden benötigen, ist das Finanzamt Freiberg der richtige Ansprechpartner für Sie. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann jedoch dazu führen, dass sich das zuständige Finanzamt ändert. Um die richtige Behörde für Großschirma herauszufinden, nutzen Sie einfach unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. So gelangen Sie schnell zu den benötigten Informationen.

Großschirma im Überblick

Einwohner 5.217 2.604 männlich
2.613 weiblich
Fläche 61,6 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Fast eine Billion Euro Steuern in einem Jahr

2024 nahm der deutsche Staat rund 947,7 Milliarden Euro an Steuern ein – ein Plus von 32 Milliarden gegenüber dem Vorjahr. Für 2025 weist die amtliche Statistik bereits rund 990 Milliarden Euro aus, die Schwelle zur Steuer-Billion rückt näher.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen

Freiberg

Adresse

Brückenstr. 1
09599 Freiberg

Kontakt

Telefon 03731 379-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03731 379-999

Finanzamtsnummer

3220

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Freiberg

IBAN: DE61870000000087001507

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

09603

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großschirma

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Grundsteuer A 280%
Grundsteuer B 385%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank