Finanzamt Großschönau

In der Gemeinde Großschönau, die im Kreis Görlitz im Freistaat Sachsen liegt, ist das Finanzamt Löbau für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten umfassende Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist ratsam, alle Belege rechtzeitig einzureichen, um Fristen einzuhalten und Ihre Steuererklärung zügig bearbeitet zu bekommen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Das Finanzamt Löbau bietet zudem Informationen und Unterstützung bei Lohnsteueranfragen und hält Sie über wichtige Fristen auf dem Laufenden.

Großschönau im Überblick

Einwohner 5.114 2.495 männlich
2.619 weiblich
Fläche 23,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 156

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Löbau

Adresse

Georgewitzer Str. 40
02708 Löbau

Postfach 1165 , 02701 Löbau

Kontakt

Telefon 03585 455-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03585 455-100

Finanzamtsnummer

3208

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 15.30 Uhr
Di. 08.00 – 18.00 Uhr
Mi. 08.00 – 15.30 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Löbau

IBAN: DE48860000000086001539

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02779, 02799

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großschönau

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank