Finanzamt Großseifen

In der Gemeinde Großseifen, ebenfalls im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz, sind die Bürger an das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg angebunden. Falls Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, können Sie dies unkompliziert über das zuständige Finanzamt erledigen. Neben der Einreichung von Steuererklärungen beantwortet das Finanzamt auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Achten Sie darauf, die entsprechenden Fristen einzuhalten, um rechtzeitig Ihre Steuerbescheide zu erhalten. Mit dem Finanzamt-Finder auf unserer Website finden Sie schnell heraus, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass Sie sich an ein anderes Finanzamt wenden müssen.

Großseifen im Überblick

Einwohner 3.111 1.560 männlich
1.551 weiblich
Fläche 26,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 293

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

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Quelle: Stadt Köln

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56472

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großseifen

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank