Finanzamt Großthiemig

Die Gemeinde Großthiemig ist im Kreis Elbe-Elster in Brandenburg angesiedelt und wird vom Finanzamt Calau betreut. Einwohner von Großthiemig haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur steuerlichen Veranlagung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamtes gerne zur Verfügung. Achten Sie auf die wichtigen Fristen für die Einreichung von Steuerbescheiden und Belegen, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Sie können auch unseren Finanzamt-Finder nutzen, um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte jedoch einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben, was Ihre steuerlichen Verpflichtungen beeinflussen kann.

Großthiemig im Überblick

Einwohner 981 494 männlich
487 weiblich
Fläche 20,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 65

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Calau

Adresse

Springteichallee 25
03205 Calau

Postfach 11 71 , 03201 Calau

Kontakt

Telefon 03541 83-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3057

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Calau

IBAN: DE83100000000010001562

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

04932

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großthiemig

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Grundsteuer A 325%
Grundsteuer B 375%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank