Finanzamt Großweitzschen

Die Gemeinde Großweitzschen im Kreis Mittelsachsen, Freistaat Sachsen, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Döbeln. Wenn Sie in Großweitzschen wohnen, können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und Unterstützung bei steuerlichen Angelegenheiten in Anspruch nehmen. Das Finanzamt Döbeln beantwortet Ihre Fragen zur Lohnsteuer, prüft Ihre Steuerbescheide und gibt Ihnen Hinweise zu erforderlichen Belegen. Bedenken Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um sicherzustellen, dass Sie die richtige Behörde für Ihren Wohnort finden.

Großweitzschen im Überblick

Einwohner 2.643 1.369 männlich
1.274 weiblich
Fläche 44,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 160

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Tübingens Verpackungssteuer – höchstrichterlich abgesegnet

Seit 2022 verlangt Tübingen eine Steuer auf Einweg-Verpackungen, -Geschirr und -Besteck (z.B. 50 Cent pro Coffee-to-go-Becher). Das Bundesverfassungsgericht erklärte die Steuer im Januar 2025 für zulässig – seither denken bundesweit zahlreiche Kommunen über eigene Verpackungssteuern nach.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Döbeln

Adresse

Burgstr. 31
04720 Döbeln

Postfach 2346 , 04713 Döbeln

Kontakt

Telefon 03431 653-30
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03431 653-444

Finanzamtsnummer

3236

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Döbeln

IBAN: DE39860000000086001507

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04720

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Großweitzschen

?
Grundsteuer A 315%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank