Finanzamt Grünbach

Grünbach, eine Gemeinde im Vogtlandkreis im Freistaat Sachsen, ist dem Finanzamt Plauen zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen sowie Fragen zur steuerlichen Veranlagung klären. Um sicherzustellen, dass alle Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen eingehalten werden, ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Achten Sie darauf, dass bei einem Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise auch ein neues Finanzamt zuständig wird. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders können Sie schnell und einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. In Grünbach sind das Finanzamt Plauen und seine Mitarbeiter die zentralen Ansprechpartner für alle Belange rund um die Steuerbescheide und die Einreichung von Belegen.

Grünbach im Überblick

Einwohner 1.625 812 männlich
813 weiblich
Fläche 27,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 165

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Plauen

Adresse

Europaratstraße 17
08523 Plauen

Postfach 100384 , 08507 Plauen

Kontakt

Telefon 03741 7189-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03741 7189-9000

Finanzamtsnummer

3223

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 14.30 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 12.30 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Plauen

IBAN: DE23870000000087001512

BIC: MARKDEF1870

Zuständig für Postleitzahlen

08223

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grünbach

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank