Finanzamt Grünebach

Die Gemeinde Grünebach im Kreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg betreut. Wenn Sie in Grünebach wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Es hilft Ihnen gerne bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung sowie zur Lohnsteuer und erläutert Ihnen wichtige Fristen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde unter Umständen auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern kann. Um sicherzustellen, dass Sie die richtigen Informationen erhalten, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Das Team des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg unterstützt Sie auch bei Steuerbescheiden und der Organisation der benötigten Belege.

Grünebach im Überblick

Einwohner 22.666 11.055 männlich
11.611 weiblich
Fläche 30,4 km²
Gemeindetyp Große Kreisstadt
Bundestagswahlkreis 265

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
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So. geschlossen

Bankverbindung

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Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57520

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grünebach

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Grundsteuer A 555%
Grundsteuer B 555%
Gewerbesteuer 430%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank