Finanzamt Grünheide (Mark)

Grünheide (Mark) ist eine Gemeinde im Kreis Oder-Spree in Brandenburg, die dem Finanzamt Frankfurt (Oder) zugeordnet ist. Die Bewohner von Grünheide können ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt bietet Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer und hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen und Belege zu organisieren. Außerdem informiert es über wichtige Fristen, die Sie beachten sollten. Wenn Sie in eine andere Gemeinde umziehen, könnte ein neuer Finanzamt-Ansprechpartner erforderlich sein. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie bitte unseren praktischen Finanzamt-Finder.

Grünheide (Mark) im Überblick

Einwohner 8.978 4.431 männlich
4.547 weiblich
Fläche 126,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Branntweinmonopol zahlte drauf

Fast 100 Jahre lang regelte das Branntweinmonopol (ab 1919) den deutschen Schnaps-Markt. Am Ende war es ein Verlustgeschäft: Statt Einnahmen kostete es den Bund rund 80 Mio. Euro Zuschüsse pro Jahr. 2018 wurde es abgeschafft, die Beamten wechselten zum Zoll.

Quelle: Bundesfinanzministerium

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15537

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grünheide (Mark)

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Grundsteuer A 240%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank