Finanzamt Grunow-Dammendorf

In Grunow-Dammendorf, gelegen im Kreis Oder-Spree in Brandenburg, ist das Finanzamt Frankfurt (Oder) zuständig. Wenn Sie in dieser Gemeinde leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Die Mitarbeiter stehen Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer und zu Fristen für die Einreichung Ihrer Unterlagen zur Seite. Wenn es um Steuerbescheide oder erforderliche Belege geht, sind Sie hier ebenfalls gut aufgehoben. Denken Sie daran, dass ein Umzug in einen anderen Ort möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Finden Sie heraus, welches Finanzamt für Ihre Gemeinde zuständig ist, indem Sie unseren Finanzamt-Finder verwenden.

Grunow-Dammendorf im Überblick

Einwohner 487 255 männlich
232 weiblich
Fläche 45,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15299

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Grunow-Dammendorf

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Grundsteuer A 231%
Grundsteuer B 335%
Gewerbesteuer 308%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank