Finanzamt Guderhandviertel

Die Gemeinde Guderhandviertel im Kreis Stade, Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Stade. Wenn Sie in Guderhandviertel wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und sich bei steuerlichen Fragen beraten lassen. Es ist ratsam, die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen im Auge zu behalten, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Bei Fragen zu Ihren Lohnsteuerabzügen oder Steuerbescheiden hilft Ihnen das Team des Finanzamts gerne weiter. Beachten Sie auch, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde eventuell einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge hat. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unsere Finanzamt-Suchfunktion. So bleiben Sie in Guderhandviertel stets informiert über Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Guderhandviertel im Überblick

Einwohner 1.116 557 männlich
559 weiblich
Fläche 8,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Hunde zahlen, Katzen nicht

Die Hundesteuer gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert – Katzen, Wellensittiche oder Pferde bleiben dagegen steuerfrei. Je nach Gemeinde reicht der Satz von 0 Euro bis über 1.000 Euro im Jahr für einen „Listenhund".

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer

Stade

Adresse

Harburger Str. 113
21680 Stade

Postfach 1340 , 21653 Stade

Kontakt

Telefon 04141 536-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04141 536-499

Finanzamtsnummer

2343

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE STADE-ALTES LAND

Kontoinhaber: Finanzamt Stade

IBAN: DE66241510050000042507

BIC: NOLADE21STS

Zuständig für Postleitzahlen

21720

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Guderhandviertel

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Grundsteuer A 490%
Grundsteuer B 490%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank