Finanzamt Gültz

Die Gemeinde Gültz im Kreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern hat das Finanzamt Neubrandenburg als zuständige Behörde. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärungen einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, darunter auch die Lohnsteuer. Rechnerische Fristen und Steuerbescheide sind ebenfalls Themen, die hier behandelt werden. Es ist ratsam, sich darüber im Klaren zu sein, dass ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde hinaus eine Änderung des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Um stets das passende Finanzamt zu finden, empfiehlt sich die Nutzung unserer Finanzamt-Suchfunktion, die schnell und unkompliziert die richtige Kontaktstelle bereitstellt. Das Finanzamt Neubrandenburg ist der Ansprechpartner für die steuerlichen Anliegen der Gültzer Bürger und sorgt für einen reibungslosen Ablauf Ihrer steuerlichen Verpflichtungen.

Gültz im Überblick

Einwohner 510 269 männlich
241 weiblich
Fläche 23,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 17

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Quelle: Bayerisches Landesportal

Neubrandenburg

Adresse

Neustrelitzer Str. 120
17033 Neubrandenburg

Postfach 110164 , 17041 Neubrandenburg

Kontakt

Telefon 0385 588-46000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-46300

Finanzamtsnummer

4072

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Neubrandenburg

IBAN: DE23150000000015001518

BIC: MARKDEF1150

Zuständig für Postleitzahlen

17089

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Gültz

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank